Freitag, 6. November 2009

Radwege, oder muss ich sie benutzen?


Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat ein Grundsatzurteil über die Radwegebenutzungspflicht erlassen. Demnach dürfen Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren und benutzungspflichtige Radwege sollen die Ausnahme sein. Mehr könnt ihr hier lesen oder das Aktenzeichen (BayVGH 11 B 08.186) bei der beliebtesten Suchmaschine eingeben.

1 Kommentar:

  1. Der BayVGH hat insoweit eigentlich nur den Gesetzestext wiedergegeben ...

    AntwortenLöschen